Dr. Manuel Tanck
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Erbrecht
Rechtsanwalt Dr. Manuel Tanck hat sich auf erbrechtliche Fragestellungen sowie das Recht der Vermögensnachfolge spezialisiert und die Kanzlei Tanck Rechtsanwalts GmbH entsprechend auf das Erbrecht und das Familienrecht ausgerichtet. In über 25 Jahren anwaltlicher Tätigkeit hat sich Dr. Manuel Tanck den Ruf eines maßgeblichen Experten seines Fachgebiets erworben. Dies belegen nicht nur seine zahlreichen Veröffentlichungen im Erbrecht, sondern auch seine Fortbildungstätigkeit als Referent für Steuerberater-, Anwalts- und Notarvereinigungen.
Dr. Michael Bonefeld
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Erbrecht, Fachanwalt für Familienrecht
Rechtsanwalt Dr. Michael Bonefeld ist seit 1994 zugelassener Rechtsanwalt und einer der ersten Fachanwälte für Erbrecht in Deutschland. Seine Kanzlei bonjur in München ist fokussiert auf das Gebiet des Erbrechts und Vermögensnachfolge und wird regelmäßig von CAPITAL und FOCUS ausgezeichnet. Dr. Bonefeld ist darüber hinaus als Testamentsvollstrecker tätig; sowie als gefragter Dozent, Referent und Autor (z.B. „Mayer/Bonefeld/Tanck (Hrsg.), Testamentsvollstreckung“).
Prof. Dr. Stefan Lahme
Prof. Dr. Lahme ist Professor an der Hochschule für öffentliche Verwaltung und Finanzen (HVF) in Ludwigsburg und leitet dort das Institut für Unternehmenssteuern und Unternehmensnachfolge (lfUU). Vor seinem Wechsel an die HVF war er 11 Jahre als Rechtsanwalt und Steuerberater in der Steuerabteilung von EY in Stuttgart tätig und leitete dort u.a. die Nachfolgeabteilung. Prof. Dr. Lahme betätigt sich seit vielen Jahren als Referent im Ertragsteuer- und Erbschaftsteuer-/Schenkungsteuerrecht. Zudem ist er Autor von zahlreichen steuerrechtlichen Veröffentlichungen in Fachzeitschriften, Fach- und Lehrbüchern, Kommentaren und Online-Datenbanken.
Dr. Guido Holler
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Steuerrecht, Fachanwalt für Erbrecht
Rechtsanwalt Dr. Guido Holler ist seit Jahren nahezu ausschließlich im Bereich der steueroptimierten Nachfolgeplanung tätig. Hierbei berät er seine Mandanten im Bereich der privaten und der unternehmerischen Nachfolge, sei es zu Lebzeiten oder im Erbfall. Er steht auch als Testamentsvollstrecker zur Verfügung. Im Streitfall unterstützt er seine Mandanten auch bei zivil- oder finanzgerichtlichen Streitigkeiten. Neben seiner beratenden Tätigkeit ist Herr Dr. Holler als Dozent für den Bereich des Erbschaftsteuerrechts für verschiedene Fortbildungsinstitute tätig.